Archive for Januar, 2022

Wasserschutz im Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition

Januar 27th, 2022

In einem Unterkapitel „Wasserschutz“ des Abschnitts III „Klimaschutz in einer sozial-ökologischen Marktwirtschaft“ treffen die Parteien der Ampelkoalition einige Aussagen zum Thema Wasser.

 

So soll eine von Bund und Ländern gemeinsam getragene Nationale Wasserstrategie entwickelt werden, zu der eine Leitlinie zur Wasserentnahme gehören wird, bei welcher der öffentlichen Trinkwasserversorgung Vorrang eingeräumt werden soll. Die an anderer Stelle im Unterabschnitt „Klimaanpassung“ erwähnten Handlungsfelder einer nationalen Klimaanpassungsstrategie sehen auch eine intakte Wasserinfrastruktur vor, die Bestandteil der Nationalen Wasserstrategie sein dürfte.

 

Das Abwasserabgabengesetz soll in Hinblick auf den Gewässerschutz novelliert werden. Allerdings wird die Zielrichtung der Novellierung nicht benannt.

 

Erfreulich ist das Bekenntnis zu einem vorbeugenden Gewässerschutz. So heißt es wörtlich: „Wir setzen Anreize, um Gewässerverunreinigungen effizient zu vermeiden.“ Das europäische Verbot von Mikroplastik in Kosmetika und Waschmittel uns von flüssigen Polymeren wird unterstützt. Bei Arzneimittelwirkstoffen soll eine Qualitätsnorm entstehen, um Einträge differenziert beurteilen zu können. Welche Konsequenzen damit verbunden sind, wird allerdings nicht gesagt.

 

Am Schluss dieses Unterabschnitts findet sich auch eine Aussage zum Dauerthema „Nitrat im Grundwasser“: Wir ergreifen alle notwendigen Maßnahmen, um europarechtliche Verpflichtungen zur Minderung von Stickstoffeinträgen in Wasser und Luft sicher zu erreichen und wenden damit Strafzahlungen an die EU ab.“

 

Es bleibt abzuwarten, ob es dieser Bundesregierung gelingt, die Gemengelage zwischen EU-Kommission und Bundesregierung, zwischen Landwirtschaftsministerium und Umweltministerium, zwischen Bauernverband, Landwirten, Wasserversorgern und Umweltschutzverbänden und die von der EU-Kommission im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens festgesetzten Strafzahlungen aufzulösen im Sinne des Schutzes unseres Grundwassers als einer der wesentlichen Quellen unserer Trinkwasserversorgung.

 

In Augsburg haben die Stadtwerke durch Verträge mit Landwirten über deren Bodenbewirtschaftung Nitrateinträge minimiert.

Ein weiterer Erfolg des europäischen Wasserbürgerbegehrens „Right2Water“ – Menschenrecht auf Wasser in EU-Trinkwasserrichtlinie aufgenommen

Januar 27th, 2022

Das europaweite Wasserbürgerbegehren „Right2Water“ ist außerordentlich erfolgreich. Damals 2014 kamen europaweit in der EU 1,8 Millionen Unterschriften zusammen, an denen wir als WasserAllianz mit beteiligt waren. Der erste Erfolg war die Herausnahme der Wasserwirtschaft (Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung) aus einer von der EU-Kommission propagierten Richtlinie für die Vergabe öffentlicher Konzessionen. Durch eine Konzession wird zum Beispiel die Versorgung mit Trinkwasser durch ein Wasserversorgungsunternehmen geregelt, wobei die jeweilige Kommune die Konzessionsgeberin ist. Durch diese Konzessionsrichtlinie hätte die Gefahr europaweiter Ausschreibungen der Konzessionen und möglicher Bewerbungen durch private Wasserkonzerne bestanden, also die Grundlage für eine Privatisierung der Wasserversorgung.

 

Durch die Herausnahme des Wassers konnte dies verhindert werden. Ein großer Erfolg!

 

Nunmehr ist auch der zweite Schwerpunkt von „Right2Water“ umgesetzt, und zwar in der Neufassung der EU-Trinkwasserrichtlinie vom 16.12.2020. Diese regelt vor allem die strengen Schadstoffobergrenzen. Durch „Right2Water“ enthält die Richtlinie aber auch Aussagen zum Menschenrecht auf Wasser. Das betrifft bei uns in Europa schutzbedürftige und ausgegrenzte Bevölkerungsgruppen wie Nichtsesshafte und Wohnsitzlose. Nunmehr werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, in öffentlichen Räumen Trinkwasserspender einzurichten und in öffentlichen Gebäuden Zugang zu Trinkwasser zu ermöglichen. Eine kostenlose Ausgabe von Trinkwasser in Cafés und Restaurants, ggfs. auch gegen eine geringe Dienstleistungsgebühr, ist zwar nicht vorgeschrieben, wird jedoch empfohlen.

 

Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Vorschriften innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen, nach Inkrafttreten der Richtlinie bis Ende 2023.