Ein weiterer Erfolg des europäischen Wasserbürgerbegehrens „Right2Water“ – Menschenrecht auf Wasser in EU-Trinkwasserrichtlinie aufgenommen

Januar 27th, 2022

Das europaweite Wasserbürgerbegehren „Right2Water“ ist außerordentlich erfolgreich. Damals 2014 kamen europaweit in der EU 1,8 Millionen Unterschriften zusammen, an denen wir als WasserAllianz mit beteiligt waren. Der erste Erfolg war die Herausnahme der Wasserwirtschaft (Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung) aus einer von der EU-Kommission propagierten Richtlinie für die Vergabe öffentlicher Konzessionen. Durch eine Konzession wird zum Beispiel die Versorgung mit Trinkwasser durch ein Wasserversorgungsunternehmen geregelt, wobei die jeweilige Kommune die Konzessionsgeberin ist. Durch diese Konzessionsrichtlinie hätte die Gefahr europaweiter Ausschreibungen der Konzessionen und möglicher Bewerbungen durch private Wasserkonzerne bestanden, also die Grundlage für eine Privatisierung der Wasserversorgung.

 

Durch die Herausnahme des Wassers konnte dies verhindert werden. Ein großer Erfolg!

 

Nunmehr ist auch der zweite Schwerpunkt von „Right2Water“ umgesetzt, und zwar in der Neufassung der EU-Trinkwasserrichtlinie vom 16.12.2020. Diese regelt vor allem die strengen Schadstoffobergrenzen. Durch „Right2Water“ enthält die Richtlinie aber auch Aussagen zum Menschenrecht auf Wasser. Das betrifft bei uns in Europa schutzbedürftige und ausgegrenzte Bevölkerungsgruppen wie Nichtsesshafte und Wohnsitzlose. Nunmehr werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, in öffentlichen Räumen Trinkwasserspender einzurichten und in öffentlichen Gebäuden Zugang zu Trinkwasser zu ermöglichen. Eine kostenlose Ausgabe von Trinkwasser in Cafés und Restaurants, ggfs. auch gegen eine geringe Dienstleistungsgebühr, ist zwar nicht vorgeschrieben, wird jedoch empfohlen.

 

Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Vorschriften innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen, nach Inkrafttreten der Richtlinie bis Ende 2023.

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