Archive for Oktober, 2016

Bayerisches Volksbegehren gegen das CETA-Abkommen

Oktober 24th, 2016

Das Volksbegehren gegen das CETA-Abkommen in Bayern hat die erste Hürde genommen. Ziel des Volksbegehrens ist es, die Bayerische Staatsregierung zu einer Ablehnung des CETA-Abkommens zu verpflichten.

Die Initiatoren Mehr Demokratie, Campact, KAB (Katholische Arbeitnehmerbewegung) und das Münchner Umweltinstitut haben am 14.10.2016   85.000 Unterschriften im Bayerischen Innenministerium abgegeben. Wir als WasserAllianz Augsburg unterstützen das Volksbegehren und haben dafür am 23.07.2016 am Martin-Luther-Platz in Augsburg Unterschriften gesammelt.

Wie geht es weiter? Das Bayerische Innenministerium prüft nun die Gültigkeit der Unterschriften innerhalb der nächsten 6 Wochen. Weil das erforderliche Quorum von 25.000 Unterschriften erheblich überschritten wurde, ist der nächste Schritt sicher: Es kommt zu einem Volksbegehren. Dabei müssen sich innerhalb von 2 Wochen mindestens
10 % aller Stimmberechtigten in Bayern in Rathäusern eintragen. Wird diese Hürde genommen, kann es zu einem Volksentscheid kommen, sofern die Fragestellung rechtlich zulässig ist.

Wir werden uns als WasserAllianz an den Aktivitäten zu den nächsten Schritten beteiligen.

CETA macht unser WASSER zur HANDELSWARE!

Oktober 10th, 2016

– Klagerecht für Konzerne

– Privatisierung macht Bürgerentscheide wirkungslos

– Verschlechterung der Wasserqualität

– möglicher Handel mit unserem Grundwasser

 

Was haben TTIP und CETA mit unserem Wasser zu tun?

Das fertig ausgehandelte CETA- Abkommen beinhaltet einige Festlegungen zum Wasser:

 

– Klagerecht für Konzerne

Private Unternehmen, die im Wassergeschäft tätig sind, können unseren Staat und auch jede Gemeinde auf entgangene Gewinne verklagen, wenn sie sich um Konzessionen oder Aufträge bewerben, aber Gesetzgebung oder Auftragsvergabe bei uns dem entgegenstehen.

 

– Privatisierung macht Bürgerentscheide wirkungslos

Bereits erfolgte Privatisierungen im Wasserbereich dürfen nicht mehr rückgängig gemacht werden. Das CETA- Abkommen enthält eine „Festschreibklausel“ (keine Rekommunalisierung). Damit wird das Selbstbestimmungsrecht der Städte und Gemeinden (Kommunale Selbstverwaltung) ausgehebelt und es werden Bürgerentscheide unmöglich gemacht.

 

– Verschlechterung der Wasserqualität

Unsere Wasserwirtschaft bietet uns eine Wasserqualität, die besser ist als die dafür vorgeschriebenen Grenzwerte (Minimierungsgebot). Es ist zu befürchten, dass dies dem internationalen Konkurrenzkampf geopfert wird.

 

– möglicher Handel mit unserem Grundwasser

Unsere Wasserwerke versorgen uns mit Wasser überwiegend aus Grundwasservorkommen. Die Entnahmerechte sind bislang in öffentlicher Hand. Sie sollen künftig auch den Wettbewerbsregeln unterworfen werden.