Oktober 10th, 2016
– Klagerecht für Konzerne
– Privatisierung macht Bürgerentscheide wirkungslos
– Verschlechterung der Wasserqualität
– möglicher Handel mit unserem Grundwasser
Was haben TTIP und CETA mit unserem Wasser zu tun?
Das fertig ausgehandelte CETA- Abkommen beinhaltet einige Festlegungen zum Wasser:
– Klagerecht für Konzerne
Private Unternehmen, die im Wassergeschäft tätig sind, können unseren Staat und auch jede Gemeinde auf entgangene Gewinne verklagen, wenn sie sich um Konzessionen oder Aufträge bewerben, aber Gesetzgebung oder Auftragsvergabe bei uns dem entgegenstehen.
– Privatisierung macht Bürgerentscheide wirkungslos
Bereits erfolgte Privatisierungen im Wasserbereich dürfen nicht mehr rückgängig gemacht werden. Das CETA- Abkommen enthält eine „Festschreibklausel“ (keine Rekommunalisierung). Damit wird das Selbstbestimmungsrecht der Städte und Gemeinden (Kommunale Selbstverwaltung) ausgehebelt und es werden Bürgerentscheide unmöglich gemacht.
– Verschlechterung der Wasserqualität
Unsere Wasserwirtschaft bietet uns eine Wasserqualität, die besser ist als die dafür vorgeschriebenen Grenzwerte (Minimierungsgebot). Es ist zu befürchten, dass dies dem internationalen Konkurrenzkampf geopfert wird.
– möglicher Handel mit unserem Grundwasser
Unsere Wasserwerke versorgen uns mit Wasser überwiegend aus Grundwasservorkommen. Die Entnahmerechte sind bislang in öffentlicher Hand. Sie sollen künftig auch den Wettbewerbsregeln unterworfen werden.