Juni 25th, 2013
Nach vorliegenden Medienberichten hat der zuständige EU-Kommissar Barnier angekündigt, die Wasserversorgung und die Abwasserreinigung aus der Richtlinie für Dienstleistungskonzessionen herauszunehmen. Damit ist die Gefahr einer Liberalisierung und Privatisierung von dieser Seite vom Tisch.
Die EU-Kommission hatte mit der Richtlinie die Wettbewerbs- und Liberalisierungsgrundsätze umgesetzt, wie sie in den europäischen Verträgen niedergeschrieben sind.
„Das Misstrauen gegen die Pläne Barniers wuchs sich zu einem Phänomen aus, das trotz wiederholter Überarbeitung der Richtlinie nicht zu zähmen war“, schreibt die Süddeutsche Zeitung (SZ Nr. 142 v. 23.06.2013). Wohl war!
Besonders in Deutschland und Österreich regte sich massiver Widerstand. So hatte die Stadt Wien wochenlang im gesamten Stadtgebiet Protestplakate aufgehängt. In Deutschland waren alle einschlägigen Organisationen (kommunale Spitzenverbände, Interessenverbände der Wasserwirtschaft, Gewerkschaften, attac, Bürgerinitiativen) und auch der überwiegende Teil der Politik dagegen.
Entscheidend war aber wohl die europäische Bürgerinitiative „right2water“ – „Wasser ist Menschenrecht“, an deren erfolgreicher Unterschriftenaktion wir als WasserAllianz Augsburg beteiligt waren. Nach knapp einem Jahr waren 1,6 Millionen Unterschriften zusammengekommen und damit deutlich mehr als die erforderliche Gesamtzahl von 1 Million.
Auch das weitere Erfordernis – Erfüllung von Unterschriftenquoren in mindestens 7 Ländern der EU wurde mehr als erfüllt. Obwohl „right2water“ noch bis Ende Oktober 2013 läuft, wurden die Quoren bereits in 11 EU-Ländern übersprungen.
Trotz dieses Erfolgs ist weitere Wachsamkeit geboten. Die Frage ist, wie die interessierten Kreise – die Wasserkonzerne und ihre Lobbyisten sowie die Marktradikalen – mit dieser Situation umgehen. Die offensichtlich erfolgreichen Versuche der Banken, die Finanztransaktionssteuer zu torpedieren, sollten ein warnendes Beispiel sein.
Barniers Feststellung, dass die Entscheidung darüber, wie öffentliche Dienstleistungen erbracht werden, ausschließlich bei den Mitgliedsstaaten und den Städten und Gemeinden liegt, muss als späte Erkenntnis angesehen werden. Für uns gilt sie als grundsätzliche Position, an der nicht gerüttelt werden darf. Nur die Bürgerinnen und Bürger entscheiden darüber, wer sie mit Trinkwasser versorgt und wie das Abwasser beseitigt wird.